Bestattungen Müller Schröppel
Pfarrkirchen - Simbach/Inn - Bad Birnbach

Zitathilfe für Sterbebilder (einfach durchklicken)

Feuerbestattung

Als Feuerbestattung versteht man das Beisetzen von Verstorbenen in einer Urne.
Der Beisetzung geht hierbei die Einäscherung voraus. Diese wird auch als Kremation oder Kremierung bezeichnet.

Bei Feuerbestattung wird der Verstorbene samt Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zugelassene Kleidung bei der Kremierung für den Verstorbenen ist keinesfalls nur ein Sterbehemd, sondern kann auch jedwede Naturfaserkleidung sein.

Die Asche wird nach der Kremierung in eine Urnenkapsel gefüllt. Dabei garantieren wir Ihnen, dass sich in der Urne einzig und allein die komplette Asche ihres Verstorbenen befindet. Da wir den Postversand der Urne an die zuständigen Friedhöfe nicht wirklich als würdevoll empfinden, bedienen wir uns in Absprache mit Ihnen dieser Möglichkeit nur in den Fällen, in denen der Beisetzungsort sich weit außerhalb unseres Standartgebietes befindet.
Bei einer Beisetzung in der Region um und in dem Landkreis Rottal Inn wird die Urne von uns persönlich im Krematorium abgeholt und mit unseren würdevollen Bestattungsfahrzeugen kostenlos zum jeweiligen Friedhof verbracht.

FeuerbestattungWir tragen Sorge dafür, dass Sie einen würdevollen Abschied von Ihrem lieben Verstorbenen wahrnehmen können,

  • sei es Zuhause,
  • im Krankenhaus
  • im Altenheim
  • oder in den vorgesehenen Räumen der Friedhöfe.

Ein nochmaliges nach Hause bringen des Verstorbenen (vom Krankenhaus, Altenheim etc.), bevor der letzte Gang zum Friedhof oder ins Krematorium angetreten wird, erfüllen wir Ihnen gerne.
Ebenso der Wunsch, nach erneutem öffnen des Sarges, wird von uns jederzeit gerne erfüllt.
Es ist auch möglich, in den jeweiligen Krematorien, nochmals eine kleine Verabschiedung abzuhalten oder auch die komplette Trauerfeier Vorort zu gestalten.

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen jederzeit beiseite.

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Willenserklärung über die Art der Bestattung abgegeben haben muss z.B. über eine Bestattungsvorsorge.
Bei plötzlichen Todesfällen können auch Angehörige diese Erklärung abgeben.


Bestattungen Müller Schröppel

steht für stilvolle Pietät

Bestattungen Müller Schröppel ist für Sie erreichbar in:

Pfarrkirchen

Höckberger Straße 26

Tel.: 0 85 61 - 12 03

Eggenfelden

Pfarrkirchenerstr. 5

Tel. 08721 - 1243999

Bad Birnbach

Passauer Straße 1

Tel.: 0 85 63 - 978 55 50

Rotthalmünster

Norbert-Steger-Str 1

Tel.: 0 85 33 - 919 43 33

Pocking

Berger Str. 14

Tel.: 0 85 31 - 249 53 33

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