Wenn ein Trauerfall eintritt, ist es nicht nur schmerzlich für Sie, die Hinterbliebenen, sondern es muss auch eine Vielzahl von Aufgaben, Formalitäten und Entscheidungen bewältigt werden.
In Zeiten dieser besonderes seelischer Belastungen stehen wir Ihnen beiseite, damit Sie einen würdevollen Abschied in Ihrem und im Sinne Ihres lieben Verstorbenen wahrnehmen können.
Damit wir uns um Ihren verstorbenen Angehörigen kümmern dürfen, benötigen wir die Todesbescheinigung des Arztes. Bei einem Sterbefall in der häuslichen Umgebung muss von Ihnen ein Arzt (Hausarzt oder falls nicht erreichbar der ärztliche Notdienst) verständigt werden. In Krankenhäusern und Pflegeheimen wird dies automatisch veranlasst. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Währenddessen oder auch anschließend können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen:
Für die Abwicklung der Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt durch unser Bestattungsinstitut (die Sie aber ebenfalls selbst übernehmen können) benötigen wir:
zudem benötigen wir:
Haben sie keine Bedenken, sich auch einmal, ohne das ein unmittelbarer Trauerfall eingetreten ist, mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen in allen Fragen beratend zur Seite.
Kundenmeinungen sind uns wichtig.
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PfarrkirchenHöckberger Straße 26 Tel.: 0 85 61 - 12 03 |
EggenfeldenPfarrkirchenerstr. 5 Tel. 08721 - 1243999 |
Bad BirnbachPassauer Straße 1 Tel.: 0 85 63 - 978 55 50 |
RotthalmünsterNorbert-Steger-Str 1 Tel.: 0 85 33 - 919 43 33 |
PockingBerger Str. 14 Tel.: 0 85 31 - 249 53 33 |